Lernzeiten
„Lernzeit ist Arbeitszeit“ so lautet die Maßgabe für das eLearning in den meisten Unternehmen. Dennoch lernen immer mehr Mitarbeiter auch in der Freizeit (u.a. auf dem Weg zur oder von der Arbeit, zu Hause). Als ein Grund dafür wird häufig der fehlende zeitliche Freiraum für konzentriertes Lernen im Unternehmen angeführt.
Zurzeit scheiden sich die Geister an der Frage, ob eLearning und Lernen generell verstärkt in die Freizeit des Arbeitnehmers verlagert werden sollte. Zwar ist es insbesondere für Mitarbeiter aus kleinen und mittleren Unternehmen selbstverständlich, auch unbezahlte Tage für Weiterbildung aufzuwenden. Dennoch ist es für den reibungslosen Ablauf der Arbeit und des Lernprozesses förderlich, dass Lern- und Arbeitszeiten klar geregelt werden.
Hier zwei exemplarische Modelle, die in kleinen und mittleren Unternehmen eingesetzt werden:
- Modell A: Der Arbeitgeber stellt wöchentlich ein bis zwei Stunden Lernzeit für die Mitarbeiter zur Verfügung.
- Modell B: Der Arbeitgeber stellt wöchentlich eine Stunde Lernzeit für die Mitarbeiter zur Verfügung; gleichzeitig investieren die Arbeitnehmer pro Woche eine Stunde ihrer Freizeit in die Weiterbildung mit eLearning.
Diskutiert werden darüber hinaus auch Zeitkonten, auf denen
für die berufliche Weiterbildung Überstunden angespart
werden können.
Arbeitsrechtler empfehlen umfassende Regelungen als Bestandteil
der Vereinbarung über Arbeits- und Lernzeit in enger
Abstimmung mit dem Betriebsrat. Die Checkliste „Bestandteile einer
betrieblichen Vereinbarung über Arbeits- und Lernzeiten“ enthält
zentrale Aspekte, die geklärt werden sollten (vgl. dazu auch
Prescher 2003).
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